Inhaltsverzeichnis

MA 36, Vollziehung des Kinogesetzes

Im Rahmen der Vollziehung des Wiener Kinogesetzes 1955 ist die Magistratsabteilung 36 unter anderem für die Durchführung von Verfahren für die Erteilung von Kinokonzessionen bzw. Betriebsstättengenehmigungen, für die Jugendzulassung von Filmen sowie für die Überprüfung der Sicherheit der Kinos zuständig.

Die Prüfung durch das Kontrollamt ergab, dass in Wien für die Beurteilung der Zulassung Jugendlicher zu öffentlichen Filmvorführungen ein eigener Beirat - der Filmbeirat der Stadt Wien - und auf Bundesebene die sogenannte Jugendmedienkommission tätig waren. Da beide Gremien zur selben Zeit am selben Ort tagten und die Magistratsabteilung 36 organisatorische Aufgaben für die Jugendmedienkommission übernahm, empfahl das Kontrollamt aus Gründen der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit, die Schaffung von Voraussetzungen zu initiieren, sodass im Rahmen der Jugendzulassung die Beurteilung der Eignung von Filmen durch die Kommission auf Bundesebene anerkannt werden kann, was von der Magistratsabteilung 36 aufgegriffen wurde.

Hinsichtlich der Prüfung der technischen Sicherheit in Kinobetriebsstätten stellte das Kontrollamt keine Versäumnisse fest. Die Magistratsabteilung 36 führte im Zeitraum der Prüfung durch das Kontrollamt eine neue Vorgangsweise bei den technischen Überprüfungen ein. Die Festlegung der Prüfintervalle für jedes Kino wurde nunmehr auf der Basis des ermittelten Risikopotenzials vorgenommen, die Prüfungen sollen auf den genehmigten Konsens Bezug nehmen und die Dokumentation der Prüfergebnisse detaillierter erfolgen. Der Empfehlung des Kontrollamtes, die neue Vorgangsweise möglichst kurzfristig umzusetzen, wurde unverzüglich nachgekommen.

Vollständiger Text