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Wien Energie Gasnetz GmbH, Prüfung der Verträge und Entgelte hinsichtlich der Nutzung fremder Grundstücke

Das Kontrollamt hat bei der Wien Energie Gasnetz GmbH die Verträge und Entgelte hinsichtlich der Nutzung fremder Grundstücke im Zusammenhang mit der Errichtung und des Betriebes des Gasverteilernetzes einer stichprobenweisen Prüfung unterzogen. Der Großteil ihres Leitungsnetzes im gesamten Versorgungsgebiet - so zeigte die Einschau - befindet sich auf öffentlichem Grund, für dessen Benutzung Gebrauchsabgaben einzuheben bzw. zu leisten sind. Nur ein geringer Teil des Leitungsnetzes befindet sich auf nicht öffentlichem Grund, für den Servituts- und Benützungsentgelte zu bezahlen sind.

Bei der Berichtslegung bzw. Prüfung wurden vom Kontrollamt Unterschiedlichkeiten hinsichtlich der zivilrechtlichen Dienstbarkeits-, Bahngrundbenützungs- und Gestattungs- sowie Sondernutzungsverträge dargestellt, wobei sich Empfehlungen betreffend deren Verbücherung im Grundbuch und deren buchmäßiger Erfassung sowie bilanzieller Darstellung ergaben.

Die Wiener Gebrauchsabgabe und die Niederösterreichische Gebrauchsabgabe sind durch wesentliche strukturelle Systemunterschiede geprägt. Während die Wiener Gebrauchsabgabe von der Wien Energie Gasnetz GmbH gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einzuheben und den Endverbraucherinnen bzw. Endverbrauchern direkt in Rechnung zu stellen ist, findet die Niederösterreichische Gebrauchsabgabe als von der Wien Energie Gasnetz GmbH zu tragender betrieblicher Aufwand Eingang in deren Preiskalkulation.

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