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Wien Holding GmbH, Gründungen von Tochter- und (Ur-)Enkelgesellschaften im Wien Holding-Konzern

In den vergangenen Jahren hat der Wien Holding-Konzern durch die Gründung von Tochter-, Enkel- sowie Urenkelgesellschaften eine stetige Vergrößerung erfahren. Die Einschau des Kontrollamtes betraf die stichprobenweise inhaltliche Prüfung der Gründungen von Tochter- und (Ur-)Enkelgesellschaften im Konzern, wobei die Gründungsaktivitäten nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die Zweckmäßigkeit der Erweiterung des Konzerns durch die Gründung weiterer Tochterund (Ur-)Enkelgesellschaften zu beurteilen war.

Das Kontrollamt stellte fest, dass für Gründungsaktivitäten innerhalb des Wien HoldingKonzerns unterschiedliche Bestimmungen mit divergierender Regelungsdichte in den jeweiligen Geschäftsordnungen der Aufsichtsräte und der Geschäftsführungen getroffen wurden, weshalb es die Überarbeitung im Sinn eines (einheitlichen) Konzernstandards empfahl. Weiters wurde angeregt, Konzernvorgaben und Konzernrichtlinien betreffend die Gründung von Konzerngesellschaften, die eine einheitliche und strukturierte Vorgangsweise bei der Gründung sicherstellen sollen, zu erlassen.

Hinsichtlich der Besetzungen der Geschäftsführungsposten in den neugegründeten Gesellschaften war vom Kontrollamt festzustellen, dass die Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes kaum Beachtung fanden.

Grundsätzlich waren die prüfungsgegenständlichen Neugründungen von Konzerngesellschaften und damit die Vergrößerung des Wien Holding-Konzerns aus vergaberechtlichen, haftungsrechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gründen vom Kontrollamt nachvollziehbar.

Bei einigen neugegründeten Gesellschaften wurde weiters deren wirtschaftliche Entwicklung in der Anfangsphase einer näheren Betrachtung unterzogen. Dabei zeigte sich, dass die wirtschaftlichen Erfolge einiger neugegründeter Konzerngesellschaften deutlich hinter den Erwartungen bzw. Planungen lagen. Aufgrund von drohenden weite

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