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MA 56, Prüfung der Aufwandsentschädigungen an Bedienstete des Stadtschulrates; Nachprüfung

Zur Frage der zivilrechtlichen Verpflichtung, die der Auszahlung der Entschädigung an die Schulaufsichtsorgane zugrunde liegt, wurde im Rahmen der Nachprüfung von der Magistratsabteilung 56 mitgeteilt, dass es sich um einen Werkvertrag handelt, wobei davon auszugehen ist, dass dieser aufgrund der bisherigen Praxis konkludent zustande gekommen ist.

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