Inhaltsverzeichnis

MA 56, Zuwendungen an Privatschulen; Nachprüfung

Als Ergebnis der Nachprüfung der Zuwendungen an Privatschulen in der Magistratsabteilung 56 ist die Zusage, im Fall künftiger im öffentlichen Interesse gelegener Förderungen, die entsprechenden Fachdienststellen zur zeitnahen bautechnischen Beurteilung von Vorhaben mit einzubeziehen, festzuhalten. Die Erhöhung des gesamten Förderbetrages über fiktive Zinsgewinne durch verzögert abgerufene Zahlungsflüsse, veranlasste das Kontrollamt zur Empfehlung, bei künftigen die Leistung von Zuwendungen betreffenden Anträgen an den Gemeinderat festzulegen, welcher Vertragspartei der, aus der zeitlichen Differenz zwischen Zuzählung und zweckgebundener Inanspruchnahme, entstandene Zinsgewinn zuzurechnen ist.

Vollständiger Text