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MA 35, Prüfung des Personenstandswesens in den Jahren 2010 bis 2012

Das Kontrollamt unterzog die Magistratsabteilung 35 im Fachbereich Personenstandswesen einer stichprobenweisen Prüfung. Die Führung des Personenstandswesens ist gemäß Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern in Österreich mittelbare Bundesverwaltung. Die Gemeinde Wien wird in diesem Bereich im übertragenen Wirkungsbereich bzw. für eingetragene Partnerschaften als Bezirksverwaltungsbehörde tätig. Als Besonderheit der gegenständlichen Prüfung ist anzumerken, dass zwischen dem Kontrollamt der Stadt Zagreb und dem Kontrollamt der Stadt Wien vereinbart wurde, dass die oben dargestellte Prüfung in den Städten Zagreb und Wien von den jeweils zuständigen Kontrollämtern gleichzeitig durchgeführt wird (sogenannte Parallelprüfung). In weiterer Folge wurde in Zusammenarbeit mit dem Kontrollamt Zagreb die Organisation und Kundinnen- bzw. Kundenfreundlichkeit des Vollzuges des Personenstandswesens der beiden Städte miteinander verglichen. Darüber hinaus finden sich im Bericht Informationen über das Personenstandswesen der Städte Bratislava und Paris, die mittels Fragebogen erhoben wurden. Generell war festzustellen, dass die Arbeitsweisen in Wien und Zagreb einander ähneln und beide Länder vor Änderungen der, das Personenstandswesen betreffenden, gesetzlichen Grundlagen standen. Die Prüfung des Kontrollamtes ergab für den Bereich des Personenstandswesens der Magistratsabteilung 35 unter anderem einen Verbesserungsbedarf bei der Führung statistischer Kennzahlen und im Zusammenhang mit dem Internen Kontrollsystem. Darüber hinaus waren die Aktenbearbeitungszahlen und die Öffnungszeiten der Außenstellen zu evaluieren.

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