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Wien Energie GmbH und WienIT EDV Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co KG, Einsatz der elektronischen Rechnung

Auf europäischer Ebene eröffnete die Richtlinie 2006/112/EG ("Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem") den Unternehmen der EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zur Erstellung von elektronischen Rechnungen. Ziel der Richtlinie ist die Gleichbehandlung von Rechnungen auf Papier und elektronischen Rechnungen. Die stichprobenweise Prüfung des Einsatzes der elektronischen Rechnung bei der Wien Energie GmbH und der WienIT EDV Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co KG zeigte, dass die Möglichkeiten der elektronischen Rechnungen bei der konzerninternen Leistungsverrechnung von den beiden Schwestergesellschaften genutzt werden und die Umsetzung technisch ausgereift war. Bei konzernfremden Lieferantinnen bzw. Lieferanten kam die elektronische Rechnung allerdings kaum zum Einsatz. Ausgangsrechnungen an konzernfremde Kundinnen bzw. Kunden wurden von keinem der beiden geprüften Unternehmen elektronisch erstellt und übermittelt. Dies veranlasste das Kontrollamt zu der Empfehlung, sowohl hinsichtlich der Ausgangsrechnungen als auch der Eingangsrechnungen anhand einer ABC-Analyse unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten zu evaluieren, ob die Erstellung und der Erhalt von elektronischen Rechnungen Einsparungsmöglichkeiten und damit wirtschaftliche Vorteile bieten. Das Kontrollamt zeigte weiters auf, dass aufgrund von gesetzlichen Vorgaben mit Wirkung ab 1. Jänner 2014 sämtliche Unternehmen im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit den Bundesdienststellen zur Ausstellung und Übermittlung von strukturierten elektronischen Rechnungen verpflichtet sind, weshalb es empfahl, das diesbezügliche Projekt zügig voranzutreiben, damit spätestens zu diesem Stichtag der funktionsfähige und gesetzeskonforme Einsatz sichergestellt ist.

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