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MA 34, Prüfung der Mülltrennung in städtischen Einrichtungen

Der Stadtrechnungshof Wien hat die Mülltrennung der in der Verwaltung der Magistratsabteilung 34 stehenden Amtshäuser geprüft und die erkannten Verbesserungspotenziale aufgezeigt.

Über elektronisch erstellte Abfallwirtschaftskonzepte soll eine jährliche Aktualisierung der Abholadressen durch die Magistratsabteilung 48 und eine Steigerung der Qualität in den Bereichen der Nachverfolgbarkeit und Dokumentation aufseiten der Magistratsabteilung 34 erfolgen.

Der Empfehlung biogene Abfälle nicht mehr über die Restmüllbehälter zu entsorgen, kann laut Stellungnahme der Magistratsabteilung 34 aus arbeitsmedizinischen und gesundheitlichen Gründen nicht nachgekommen werden.

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