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MA 42, Sicherheitstechnische Prüfung von Wasserspielplätzen

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die Verwaltung und Erhaltung der sechs sogenannten Wasserspielplätze durch die Magistratsabteilung 42 einer näheren Betrachtung. Bei den Begehungen wurde nicht nur Augenmerk auf deren Allgemeinzustand, sondern insbesondere auf sicherheitstechnische Aspekte gelegt.

Im Zuge der Begehungen der Wasserspielplätze wurden Mängel unter anderem an Spielplatzgeräten, an Schachtabdeckungen, an Bänken, an einer Teichentwässerung sowie an Granulatbelägen festgestellt.

Darüber hinaus wurde eine stichprobenweise Einschau in die diesbezüglichen Aufzeichnungen der Magistratsabteilung 42 vorgenommen. Diese zeigte, dass die bei den Begehungen der Wasserspielplätze vorgefundenen Mängel in den "Spielgerätekontrollbüchern", insbesondere im Hinblick auf die "visuelle Routine - Inspektion", zum Teil nicht dokumentiert wurden.

Die Prüfung ließ auch erkennen, dass in Anlehnung an die Vorgangsweise beim Wasserspielplatz Donauinsel, zur Sicherung der Wasserqualität für die Teichanlage des Wasserspielplatzes Wasserturm Grenzwerte gemäß den Bestimmungen der Bäderhygieneverordnung für Kleinbadeteiche sowie Maßnahmen im Fall der Nichteinhaltung festzulegen wären.

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