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MA 11, Wahrnehmung der behördlichen Tätigkeit betreffend Kindertagesheime, Schwerpunkt Kindersicherheit; Nachprüfung

Gegenüber der Bezug habenden Prüfung durch das damalige Kontrollamt aus dem Jahr 2011 konnten bei der nunmehrigen Nachprüfung eine Vielzahl an Verbesserungen im Speziellen und das Bemühen der Magistratsabteilung 11 im Allgemeinen, den damaligen Empfehlungen umfassend Rechnung zu tragen, festgestellt werden.

So war ein professioneller Zugang zu den der Dienststelle obliegenden Aufsichtstätigkeiten zu konstatieren, der Themenkreis der Bewilligung des Betriebes eines Kindergartens wurde strukturiert in Bearbeitung genommen.

In einigen Aufgaben- bzw. Tätigkeitsbereichen konnte der Stadtrechnungshof Wien ergänzende bzw. weiterführende Empfehlungen hinsichtlich der Vereinfachung von Arbeitsabläufen, der Vorgehensweise bei der behördlichen Aufsicht und des Wissensmanagements aussprechen.

Die Magistratsabteilung 11 begann unverzüglich, die Empfehlungen umzusetzen.

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