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MA 56, Prüfung der Beschaffungsvorgänge im Zusammenhang mit der Speisenversorgung bei Wiener Pflichtschulen

Die Beschaffung der Mittagsverpflegung von Schülerinnen bzw. Schülern in ganztägig geführten öffentlichen Pflichtschulen wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 27. Jänner 2005 neu geregelt. Seither schließen die Interessenvertretungen der Erziehungsberechtigten (Elternvereine, Landesverband der Elternvereine) entsprechende Vereinbarungen mit Gastgewerbeunternehmen zur Lieferung von Mahlzeiten ab. Infrage kommen dafür nur solche Gastgewerbeunternehmen, die den von der Magistratsabteilung 56 vorgeschriebenen Kriterienkatalog erfüllen.

Im Zuge der Prüfung wurde festgestellt, dass zur Zeit nur zwei Unternehmen zur Auswahl stehen.

Der Stadtrechnungshof Wien empfahl der Magistratsabteilung 56, sich von den betreffenden Gastgewerbeunternehmen die im Kriterienkatalog festgelegten Unterlagen künftig in periodisch aktualisierter Form vorlegen zu lassen.

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