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Wiener Linien GmbH & Co KG, Prüfung von Brandrauchabsauganlagen im Bereich der Wiener U-Bahn; Nachprüfung

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte im Rahmen einer Nachprüfung die Brandrauchabsauganlagen im Bereich der Wiener U-Bahn. Dabei zeigte sich, dass seit dem Tätigkeitsbericht 2011 des damaligen Kontrollamtes eine Reihe von neuen Gutachten und Prüfbefunden in Bezug auf die für die Energieversorgung der Brandrauchabsauganlagen eingesetzten Stromschienensysteme erstellt und darauf aufbauend auch Sanierungsarbeiten durchgeführt wurden.

In Bezug auf die elektromagnetischen Emissionen legte die Wiener Linien GmbH und Co KG ein Gutachten vor, in dem diese Emissionen in zwei ausgewählten U-BahnStationen miteinander verglichen wurden. Der Nachweis zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Hinblick auf elektromagnetische Emissionen beim Betrieb der Brandrauchabsauganlagen wäre jedoch noch zu erbringen.

Die von der Wiener Linien GmbH und Co KG vorgelegte gutachterliche Stellungnahme eines bauwirtschaftlichen Sachverständigen zur Entscheidung der Verwendung von Stromschienensystemen anstelle von Stromkabel beschränkte sich darauf zu analysieren, welche Unterleistungsgruppe zur Verrechnung kommen sollte. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zum Einsatz von Stromschienen, die auf anlagenspezifische Eigenschaften eingehen, wurden von der Wiener Linien GmbH und Co KG nicht durchgeführt.

Zum Nachweis des geforderten Funktionserhalts der Stromschienen im Brandfall wurden mehrere Versuche bei der Magistratsabteilung 39 beauftragt. Diese orientierten sich an der relevanten Norm, wichen aber in verschiedenen Punkten deutlich von dieser ab.

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