MA 33, Prüfung der Beschaffung von Verkehrslichtsignalanlagen
Die Einschau ergab, dass die Vergabeverfahren grundsätzlich entsprechend den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 abgewickelt wurden. Die vorgegebenen Dokumentationspflichten bei Vergaben wurden im Wesentlichen erfüllt. Die Vergabeakten lagen in übersichtlicher und leicht prüfbarer Form vor.
Empfehlungen wurden insbesondere zur besseren Beschreibung der Umstände der Leistungserbringung und zu Maßnahmen über die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen ausgesprochen.