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MA 37, Aufbewahrung und Skartierung bautechnisch relevanter Unterlagen der Behörde

Die Magistratsabteilung 37 hatte im Zusammenhang mit der Umstrukturierung und Zusammenlegung von einzelnen Organisationseinheiten die Archivkapazitäten überschritten und begann mit der Rückgabe bzw. Skartierung von bautechnischen Unterlagen.

Wie der Stadtrechnungshof Wien feststellte, basierte dies lediglich auf einem Besprechungsprotokoll ohne einen detaillierten Akten- und Skartierungsplan bzw. den Umfang der Rückgabe bzw. Skartierung durch Fachpersonal vorweg festgelegt zu haben. Dies führte zu einer uneinheitlichen Vorgangsweise in den einzelnen Organisationseinheiten.

Ferner erfolgten die Benachrichtigungen der Bauwerkseigentümerinnen bzw. Bauwerkseigentümer und die Aushändigung der Unterlagen uneinheitlich sowie zum Teil ohne schriftlichen Nachweis.

Die Magistratsabteilung 37 nahm die diesbezüglichen Empfehlungen des Stadtrechnungshofes Wien unmittelbar zum Anlass, weitere für die Rückgabe bzw. Skartierung vorgesehenen Unterlagen zentral zu verwalten und die damit betrauten Bediensteten zu unterweisen.

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