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MA 64, Aufsichtsbehördliche Maßnahmen nach Vorfällen bei Straßenbahnen

Die Magistratsabteilung 64 legte über die gemeldeten Vorfälle bei Straßenbahnen sorgfältig gestaltete aufsichtsbehördliche Akten an, bei deren Bearbeitung erforderlichenfalls Amtssachverständige mit eisenbahntechnischen Kenntnissen aus anderen Magistratsabteilungen eingebunden wurden.

Empfehlungen des ehemaligen Kontrollamtes der Stadt Wien aus vorangegangenen Tätigkeitsberichten, die die Sicherheit des Straßenbahnbetriebes in Wien betrafen, wurden von der Magistratsabteilung 64 auf eigenes Betreiben aufgegriffen und deren Umsetzung bei den Eisenbahnunternehmen aufsichtsbehördlich begleitet.

Medienberichte über Vorfälle bei Straßenbahnen wurden von der Magistratsabteilung 64 laufend durchgesehen, um das Einhalten der behördlichen Meldepflicht der Eisenbahnunternehmen über Vorkommnisse im Straßenbahnbetrieb, die öffentliches Aufsehen erregten, zu überwachen und gegebenenfalls fehlende Vorfallsmeldungen bei den Eisenbahnunternehmen einzufordern.

Da nicht alle meldepflichtigen Vorfälle bei Straßenbahnen der Magistratsabteilung 64 gemeldet worden waren, sowie technische Stellungnahmen verspätet bzw. ohne eigene Befundaufnahme durch Amtssachverständige erstellt worden waren, erkannte der Stadtrechnungshof Wien noch Verbesserungsmöglichkeiten bei der Zusammenarbeit der Magistratsabteilung 64 mit der Wiener Linien GmbH & Co KG und der Magistratsabteilung 46.

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