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MA 35, Vollzug des Staatsbürgerschaftsrechtes sowie des Fremdenrechtes Prüfersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 13. Dezember 2013

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog auf Ersuchen der Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte Dkfm. Dr. Fritz Aichinger, Mag.a Ines Anger-Koch, Mag.a Barbara Feldmann und Kolleginnen bzw. Kollegen gemäß § 73 Abs. 6a der Wiener Stadtverfassung in der Fassung bis 31. Dezember 2013 die Magistratsabteilung 35 hinsichtlich des Vollzuges des Staatsbürgerschaftsrechtes und des Fremdenrechtes einer Prüfung. Die Einschau ergab dabei eine Vielzahl von Verbesserungsmöglichkeiten. Für die in den Fachbereichen Einwanderung und Staatsbürgerschaft gegebenen Aktenrückstände gab es nach den Ergebnissen der Ermittlungen des Stadtrechnungshofes Wien mehrere Gründe. Während im Fachbereich Einwanderung vor allem die Menge an Verfahren ursächlich für die aufgebauten Rückstände schien, zeigten die Erhebungen, dass sich im Fachbereich Staatsbürgerschaft die zunehmende Komplexität der Verfahrensabwicklung als Problem erwies.

Die mitunter insbesondere im Fachbereich Staatsbürgerschaft sehr langen Verfahrensdauern waren durch den Personalmangel, die Wartezeiten und notwendigen Urgenzen in der Zusammenarbeit mit externen Behörden und die mangelnde, aber erforderliche Mitwirkung der Kundinnen bzw. Kunden bedingt.

Die Zentralstellen waren mitunter durch veraltete IT-Systeme zusätzlich in hohem Ausmaß belastet.

Ferner war zu berücksichtigen, dass auch für den Fall allfälliger zusätzlicher Personalzuteilungen ein sofortiger Abbau der vorhandenen Rückstände nicht zu erwarten war, da durch die notwendige Phase der Einschulungen zunächst die Kapazitäten der erfahrenen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter zusätzlich belastet würden.

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