Inhaltsverzeichnis

MA 60, Organisation und Durchführung der Hundeführscheinprüfung

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die Organisation und Durchführung der Hundeführscheinprüfung durch die Magistratsabteilung 60 und die Tierschutzombudsfrau bzw. der Tierschutzombudsmann im Zeitraum vom 1. Juli 2010 bis 31. Dezember 2014 einer Prüfung. Die Kosten des Hundeführscheins waren nicht Gegenstand dieser Prüfung.

Es ist zwischen drei Arten von Hundeführscheinen zu unterscheiden, dem gesetzlich verpflichtenden Hundeführschein, dem behördlich angeordneten Hundeführschein und dem freiwilligen Hundeführschein. Die diesbezüglichen Zuständigkeiten sind zwischen der Magistratsabteilung 60 und der Tierschutzombudsfrau bzw. dem Tierschutzombudsmann aufgeteilt, als dass die Magistratsabteilung 60 den gesetzlich verpflichtenden und den behördlich angeordneten Hundeführschein und die Tierschutzombudsfrau bzw. der Tierschutzombudsmann den freiwilligen Hundeführschein administriert. Dementsprechend ergaben sich Empfehlungen bezüglich der erkennbaren Schnittstellenproblematiken. Durch eine bessere Kommunikation und eine administrative Übereinstimmung sind weitere Synergieeffekte zu erzielen, die durch Gleichschalten ähnlicher Abläufe in unterschiedlichen Bereichen wie beispielsweise Qualitätssicherung und statistische Auswertungen erzielt werden können.

Vollständiger Text