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MA 51, Prüfung des Österreichischen Frauenlaufs; Subventionsprüfung

Das Projekt Österreichischer Frauenlauf wurde von einer nicht gemeinnützigen GmbH durchgeführt, deren Geschäftstätigkeit überwiegend das besagte Projekt umfasste. Das Projekt Österreichischer Frauenlauf erzielte in den Jahren 2011 bis 2013 jeweils einen erheblichen Einnahmenüberschuss. Bei den diesbezüglichen Berechnungen war weiters zu berücksichtigen, dass darin auch Ausgaben enthalten waren, die nach Einschätzung des Stadtrechnungshofes Wien in keinem Zusammenhang zum Projekt standen. Insofern erwiesen sich die Förderungen in der Höhe von jeweils 45.000,-- EUR als für die Durchführung des Projektes nicht erforderlich und erhöhten lediglich den jährlichen Gewinn der nicht gemeinnützigen GmbH um diesen Betrag. Die über das Firmenbuch abrufbare Bilanz zeigt auf, dass die Österreichischer Frauenlauf GmbH zum 31. Dezember 2013 einen Bilanzgewinn in der Höhe von rd. 590.000,-- EUR aufwies.

Die Magistratsabteilung 51 wurde darauf hingewiesen, dass sich eine Abrechnungsprüfung nicht auf die bloße Entgegennahme des Abrechnungsformulars und dem Abstempeln von Belegen in der Förderungshöhe beschränken darf. Auf die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel, des Erfordernisses der gemeinnützigen und ausschließlichen Ausrichtung auf die Ausübung einer Sportart sowie den Grundsatz, dass die Höhe der Förderung die veranschlagte Finanzierungslücke nicht übersteigen sollte, wurde hingewiesen.

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