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MA 10, Prüfung der laufenden Zuschüsse an private Kindergärten

Seit dem Jahr 2009 ermöglicht die Magistratsabteilung 10, durch Umstellung des Fördersystems privat geführten Kinderbetreuungseinrichtungen, ihr Angebot beitragsfrei anzubieten. Die Prüfung des Stadtrechnungshofes Wien bezog sich insbesondere auf die Vorgehensweise der Dienststelle bei der Förderungsvergabe und die Kontrolle der von den Trägerorganisationen erstellten Jahresabrechnungen. Um die widmungsgemäße Verwendung der Zuschüsse zu überprüfen, wurden auch Erhebungen vor Ort in 20 privaten Kindergärten und 2 Kindergruppen durchgeführt.

Die stichprobenweise Einschau zeigte, dass die großen Trägerorganisationen die diversen Fördermittel zielgerichtet für die Erhaltung bzw. Verbesserung der Betreuungsqualität einsetzten und auch über Systeme im Rechnungswesen verfügten, die eine gute Übersicht über die Finanzmittel und deren Verwendung erlaubten. Hingegen führte bei einigen kleinen Trägerorganisationen die mit der Gemeinnützigkeit verbundene Verpflichtung zur Erzielung eines ausgeglichenen Ergebnisses auch zur Verwendung der Finanzmittel für nicht dem Förderzweck zuzuordnende Bereiche.

Die Prüfung der durch die Trägerorganisationen erstellten Jahresabrechnungen zeigte darüber hinaus Verbesserungspotenziale in der Gestaltung der Abrechnungsformulare sowie in den Formulierungen der Allgemeinen Förderrichtlinie bzw. der Vereinbarungen der Magistratsabteilung 10. Bereits während der Prüfung wurden diese Anregungen von der Dienststelle in Entsprechung eines Beschlusses des Gemeinderates vom Juni 2014 aufgegriffen.

Zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes und der einfacheren Beurteilung der wirtschaftlichen Gesamtsituation der Organisationen schienen gegenüber den bisher standortbezogenen Jahresabrechnungen künftig trägerbezogene vorteilhaft. Zusätzlich war eine EDV-gestützte Abwicklung der Kontrolle der Jahresabrechnungen empfohlen worden, wodurch einerseits Benchmarks und andererseits Grundlagen für eine vertiefte Überprüfung geschaffen würden.

Die bei einigen Trägerorganisationen entdeckten klärungsbedürftigen Buchungsvorgänge bzw. nicht mit der Förderrichtlinie oder den Vereinbarungen übereinstimmende Vorgangsweisen führten zur Anregung, Trägerorganisationen ehestmöglich stichprobenartig einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen.

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