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MA 56, Vergleich der Regelfahrtendienste der Magistratsabteilung 56 und des Fonds Soziales Wien

Prüfungsgegenstand waren die im Aufgabenbereich der Magistratsabteilung 56 und des Fonds Soziales Wien liegenden Regelfahrtendienstleistungen für Menschen mit Behinderung.

Seit dem Jahr 1994 organisiert die Magistratsabteilung 56 die kostenlose Beförderung von Schulkindern mit Behinderung zu den Einrichtungen der öffentlichen Wiener Pflichtschulen an Schultagen zum Zweck des verpflichtenden Schulbesuches. Im Bedarfsfall erfolgt dies auch unter Zuhilfenahme einer, durch die Fahrtendienstunternehmen beigestellten, Begleitperson.

Der Regelfahrtendienst des Fonds Soziales Wien (gegebenenfalls inklusive beigestellter Begleitperson) ermöglicht Menschen mit Behinderung, die eine Einrichtung der Behindertenhilfe besuchen und nicht in der Lage sind, den Öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen, eine ihren Bedarf entsprechende Beförderung von der Einrichtung des betreuten Wohnens oder vom Hauptwohnsitz zu einer Einrichtung der Behindertenhilfe und retour.

Vom Stadtrechnungshof Wien wurden die organisatorischen und rechtlichen Grundlagen dargestellt sowie die bestehenden Zuständigkeiten. Des Weiteren wurden die Beförderungstarife der durch die Magistratsabteilung 56 und den Fonds Soziales Wien beauftragten Fahrtendienstunternehmen des Regelfahrtendienstes einem Vergleich unterzogen. Der Prüfungszeitraum erstreckte sich primär auf die Schuljahre 2011/12 bis 2013/14. Um einen aktuellen Stand der Tarifsituation bei den Regelfahrtendienstleistungen zu erhalten, wurde ergänzend das Jahr 2015 betrachtet.

Verbesserungspotenziale waren in der Gestaltung eines einheitlichen Leistungsverzeichnisses, der Intensivierung der Kommunikation, der Nutzung von Synergieeffekten und einer einheitlichen Vergabe gemäß dem Bundesvergabegesetz aufzuzeigen.

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