Inhaltsverzeichnis

MA 5, Prüfung des Mengeninventars der Stadt Wien (Grundstücke, Liegenschaften und Gebäude) Prüfersuchen gem. § 73e Abs. 1 WStV vom 19. Dezember 2014 (Allgemeiner Teil, MA 5, MA 6)

Aus Anlass eines Prüfersuchens gem. § 73e Abs. 1 WStV betreffend Mengeninventar der Stadt Wien (Grundstücke, Liegenschaften und Gebäude) wurde im gegenständlichen Bericht generell die Datenerfassung und die Erstellung des Mengeninventars einer stichprobenweisen Prüfung unterzogen. Die Prüfungsergebnisse hinsichtlich der Beantwortung einzelner Fragestellungen dieses Prüfersuchens wurden in drei weiteren Berichten dargestellt.

Es wurde festgestellt, dass einige Bestandteile des Eigentums der Stadt Wien im Mengeninventar aufgrund der im Haushaltsrecht festgelegten Bestimmungen nicht veröffentlicht wurden. Eine Vergleichbarkeit der Mengenangaben in jenen Inventaruntergliederungen, in denen Einträge von mehreren Dienststellen zusammengefasst wurden, war aufgrund einer uneinheitlichen Vorgangsweise nicht gegeben. Unklare Begriffsbezeichnungen erschwerten eine eindeutige Zuordnung des Vermögens, Doppelerfassungen waren nicht ausschließbar und im Informationssystem bestand die Möglichkeit, Datengrundlagen bereits veröffentlichter Rechnungsabschlüsse im Bereich Mengeninventar nachträglich zu verändern. Weiters wurde festgestellt, dass Vollständigkeitskontrollen und Plausibilitätsprüfungen teilweise unterblieben waren. Abschließend wurde empfohlen, das Mengeninventar im Rechnungsabschluss durch eine wertmäßige Darstellung des gemäß Wiener Stadtverfassung zu veröffentlichenden Gemeindevermögens zu ersetzen.

Vollständiger Text