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Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft m.b.H., Prüfung der Gebarung

Die Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft m.b.H. wurde mit Erklärung über die Errichtung vom 28. Juni 2013 mit einem zur Gänze einbezahlten Stammkapital in der Höhe von 150.000,-- EUR von der Wien Holding GmbH als deren 100%iges Tochterunternehmen gegründet.

Im Rahmen des am 20. Februar 2014 abgeschlossenen Spaltungs- und Übernahmevertrages übertrug die Wiener Stadthalle Betriebs- und Veranstaltungsgesellschaft m.b.H sämtliche im Zusammenhang mit dem Betrieb "gepachtete und verpachtete Sportstätten" stehenden Vermögensteile in ihrer Gesamtheit durch Abspaltung zur Aufnahme mit steuerlicher und schuldrechtlicher Rückwirkung ab Ablauf des 30. September 2013 (Spaltungsstichtag) auf die Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft m.b.H. im Weg der Gesamtrechtsnachfolge ohne Anteilgewähr. Weiters übernahm die Gesellschaft als Grundlage ihrer operativen Geschäftstätigkeit sämtliche von der Wiener Stadthalle Betriebs- und Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. mit der Stadt Wien, Magistratsabteilung 51, abgeschlossene Geschäftsführungsverträge über den Betrieb der Sportstätten Ernst-Happel-Stadion, Ferry-Dusika-Hallenstadion, Wiener Stadionbad und Wiener Stadthallenbad. Darüber hinaus wurde auch der zwischen der Stadt Wien, Magistratsabteilung 51, und der Wiener Stadthalle Betriebs- und Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. bestehende Mietvertrag über die im Eigentum der Wiener Stadthalle befindlichen Hallen A, B und C auf die Gesellschaft übertragen.

Die Einschau des Stadtrechnungshofes Wien in die Gebarung der Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft m.b.H. führte unter anderem zu Empfehlungen hinsichtlich der Einhaltung des Stellenbesetzungsgesetzes, der Implementierung und Umsetzung diverser Vorgaben im Rahmen des vorhandenen Internen Kontrollsystems sowie der Erstellung eines Marketingkonzeptes zur werbemäßigen Verwertung der Sportstätten. Darüber hinaus empfahl der Stadtrechnungshof Wien, im Hinblick auf eine Übernahme zusätzlicher Aufgaben im Bereich der Sportstätteninfrastruktur der Stadt Wien entsprechende strategische Überlegungen anzustellen.

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