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Prüfung der Flächenwidmungs- und Baubewilligungsverfahren sowie Liegenschaftstransaktionen in Bezug auf das Otto Wagner-Spital-Areal, Prüfersuchen gem. § 73e Abs. 1 WStV vom 19. Dezember 2014

Aus Anlass eines Prüfersuchens gem. § 73e Abs. 1 Wiener Stadtverfassung überprüfte der Stadtrechnungshof Wien bestimmte, das Wirtschaftsareal des Otto Wagner-Spitals betreffende Aufgabenwahrnehmungen durch Einrichtungen des Magistrats der Stadt Wien.

Die im Jahr 2008 zwischen der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund und der Gesiba Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft abgeschlossenen und gemeinderätlich genehmigten Liegenschaftsverträge wurden infolge geänderter Schwerpunktsetzungen nicht realisiert und wieder aufgelöst. Die zwischenzeitlich im Jahr 2011 getätigten Verkäufe von einzelnen Bauplätzen führte die Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund im Rahmen ihrer ihr gemäß Statut zuerkannten Kompetenz bei Liegenschaftsveräußerungen durch.

Die im November 2014 - in Umsetzung der Ergebnisse der Mediation Otto WagnerSpital-Areal (einschließlich Entwicklungsplanungsverfahren) - mit der genannten Bauträgerin eingegangenen Verträge über Baurechte wurden von der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund ebenfalls eigenverantwortlich abgeschlossen. Ungeachtet dessen ergab die Einschau einen Handlungsbedarf im Vertragsmanagement der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund.

Im Bereich der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund wurden rund um die Verwertungsaktivitäten bezüglich der Liegenschaften im Wirtschaftsareal des Otto Wagner-Spitals externe Gesamtkosten in der Höhe von 10,83 Mio. EUR (exkl. USt) ermittelt. Zum Zeitpunkt der Prüfung standen diesen Gesamtkosten vorläufige Erlöse von 5,98 Mio. EUR gegenüber. Die ursprünglich in die Veräußerung des Wirtschaftsareals gesetzten Erlöserwartungen (im Jahr 2008 rd. 23 Mio. EUR) waren aufgrund der im Betrachtungszeitraum erfolgten Einschränkung der Verwertungsmöglichkeit infolge mehrfach geänderter Schwerpunktsetzungen nicht mehr realisierbar.

Die Prüfung der gebarungsmäßigen Abwicklung des von der ehemaligen Magistratsabteilung 21A beauftragten Mediationsverfahrens Otto Wagner-Spital-Areal sowie des von der nunmehrigen Magistratsabteilung 21 beauftragten Entwicklungsplanungsverfahrens gab aus vergaberechtlicher Sicht keinen Anlass zur Kritik. Aus der Durchführung dieser beiden Verfahren resultierten externe Kosten von insgesamt rd. 291.300,-- EUR (exkl. USt), die aber auch zum Teil von der genannten Bauträgerin bzw. in weiterer Folge von der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund getragen wurden.

Das in den Jahren 2006/07 abgeschlossene Flächenwidmungsverfahren für das gesamte Gelände der Baumgartner Höhe wurde von der ehemaligen Magistratsabteilung 21A vorgabenkonform abgewickelt und hatte schon damals eine Rücknahme der baulichen Ausnutzbarkeit zum Ziel. Die durch die jeweils verfahrensführende Magistratsabteilung vorgenommenen Grundabteilungs- bzw. Liegenschaftsteilungsverfahren sowie Baubewilligungsverfahren gaben - mit Ausnahme der Dokumentation der behördlichen Prüftätigkeit durch die Magistratsabteilung 37 - zu keinen Beanstandungen Anlass.

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