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MA 37, Behördenvorgangsweise bei einer konsenslosen Bauführung; Nachprüfung

Im Rahmen einer Nachprüfung stellte der Stadtrechnungshof Wien fest, dass für eine Wohnhausanlage, die seit 1999 konsenslos bestanden hat, ca. 20 Jahre nach dem ursprünglichen Baubescheid, eine neuerliche Bewilligung für einen Neubau kurz vor der Ausfertigung stand. Laut Mitteilung der geprüften Stelle nach Beendigung der Prüfung seitens des Stadtrechnungshofes Wien sollen zwischenzeitlich die erforderlichen Bescheide erlassen worden sein.

Durch die anhängigen Verfahren war der erteilte rechtskräftige Abbruchauftrag fast durchgehend gehemmt. Lediglich in einer kurzen Zeit, in der für eines der Gebäude kein Verfahren anhängig war, hätte eine Ersatzvornahme durchgeführt werden können. Letztlich hatte aber ein neuerliches Ansuchen bewirkt, von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch zu machen.

Die beiden beteiligten Dienststellen (die Magistratsabteilungen 25 und 37) haben in zahlreichen Gesprächen nach Möglichkeiten gesucht, die Zusammenarbeit im gesetzlichen Rahmen dahingehend zu verbessern, dass die Ersatzvornahmeverfahren rascher und effizienter durchgeführt werden können. Dieser Prozess sollte nach Ansicht des Stadtrechnungshofes Wien weitergeführt werden.

Die Baubehörde hat seit dem Tätigkeitsbericht aus dem Jahr 2012 ihre Kontroll- und Überwachungstätigkeit von Baustellen verstärkt. Im Jahr 2015 war aber wieder ein Rückgang festzustellen. Daher empfahl der Stadtrechnungshof Wien, die Kontroll- und Überwachungstätigkeit von Baustellen weiterhin auf einem hohen Niveau zu halten. Aus diesem Grund sollte die Dienststelle auch einen eigenen Prüfplan entwickeln, um dies zu gewährleisten.

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