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MA 21, Verdacht von Anlass- und Gefälligkeitswidmungen, Vorbereitung und Abwicklung von Änderungsverfahren zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, Prüfersuchen gem. § 73e WStV vom 19. Dezember 2014

Das vorliegende Prüfersuchen zielte auf die Überprüfung von speziellen Widmungsverfahren, wobei namentlich die Widmungsverfahren für das Hochhaus "Danube Flats" und "Lobauvorland, Vienna Kids Farm" als Beispiele genannt wurden. Der Stadtrechnungshof Wien wurde ersucht, die Verwaltungsakten und Verwaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Planänderungsverfahren nach den Grundsätzen der Ordnungsmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen.

Die stichprobenweise Einschau umfasste 17, in den Jahren 2011 bis 2014 begonnene Widmungsverfahren. Diese Planentwürfe der Magistratsabteilung 21 sahen Festsetzungen für Hochhäuser, Einkaufszentren oder Kinozentren vor bzw. bezogen sich auf bisher nicht berücksichtigten Baubestand.

Das Ergebnis der Einschau zeigte eine im Wesentlichen ordnungsgemäße, zweckmäßige und sparsame Durchführung der Widmungsverfahren. Für den Sonderfall der "Abänderungen" bestehender Flächenwidmungs- und Bebauungspläne waren allerdings Darstellungsmängel im Bericht zur Antragstellung festzustellen. Im Hinblick auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit war zu beanstanden, dass die Durchführung der Widmungsverfahren durch eine abteilungsinterne Leitlinie geregelt war, die nicht mehr den magistratsinternen Vorgaben und dem aktuellen Rechtsstand entsprach. Darüber hinaus wurden mehrere Empfehlungen im Hinblick auf die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit des Verfahrenslaufes ausgesprochen.

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