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MA 5, MA 6 und MA 56, Prüfung des Ausweises von Euroguthaben auf Schulgirokonten der Magistratsabteilung 56 aufgrund der Rechnungsabschlussprüfung für das Jahr 2014

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog den Ausweis von Guthaben auf Girokonten der Magistratsabteilung 56 im Geldinventar der Stadt Wien einer Einschau, nachdem sich im Rahmen der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2014 Auffälligkeiten ergeben hatten.

Im Zuge der vorliegenden Prüfung ergab sich, dass die ausgewiesenen Finanzmittel jeweils für ein Schuljahr und nicht für ein Finanzjahr genehmigt wurden, was zu einer erschwerten Zuordnung der tatsächlich getätigten Ausgaben auf das Finanzjahr führte. Zusätzlich fiel auf, dass hinsichtlich der von den Schulen ausgeübten Anordnungsbefugnis über die von der Magistratsabteilung 56 zur Verfügung gestellten Bankguthaben eine ausreichende rechtliche Grundlage fehlte. Die dezentrale Kontengebarung führte dazu, dass die Magistratsabteilung 56 nicht sicherstellen konnte, dass ausschließlich Mittel der Stadt Wien auf ihren Konten verbucht wurden.

Bezüglich der für den Rechnungsabschluss 2014 erfolgten Abrechnungs- und Abschlussarbeiten im Zusammenhang mit den auf den Schulgirokonten befindlichen Finanzmitteln wurden Formel- und Buchungsfehler festgestellt. Weiters erfolgte der Ausweis der dezentralen Finanzmittel der Magistratsabteilung 56 im Geldinventar nicht in der Position "Euroguthaben", sondern in der Position "Forderungen". Der Magistratsabteilung 5 wurde ein korrekter Ausweis des dezentralen Finanzvermögens im Rechnungsabschluss empfohlen.

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