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MA 9, Prüfung der Wienbibliothek

Bei der Prüfung des Stadtrechnungshofes Wien wurde festgestellt, dass die haushaltsrechtlichen Vorschriften und die eigenen Dienstanweisungen von der Magistratsabteilung 9 zum Teil beim Ankauf von Nachlässen und Vorlässen nicht eingehalten wurden. Die Umsetzung der in einem Vorbericht des damaligen Kontrollamtes ausgesprochenen Empfehlungen erfolgte entgegen der Zusage der Magistratsabteilung 9 nicht in allen Fällen.

Wie bereits im Vorbericht des damaligen Kontrollamtes wurde erneut die mangelnde Dokumentation der Ankaufsvorgänge beanstandet.

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