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MA 53, Prüfung der Dolmetschleistungen

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog den in der Magistratsabteilung 53 angesiedelten Übersetzungsdienst einer Prüfung. Dabei wurden das Leistungsangebot und dessen operative Verwaltung in den Jahren 2012 bis 2014 beurteilt.

Es zeigte sich, abgesehen von wenigen Verbesserungspotenzialen, ein gut strukturierter Organisationsablauf und eine nachvollziehbare Aktenführung im Bereich des Übersetzungs- und Dolmetschdienstes.

Aus Sicht des Stadtrechnungshofes Wien stellte der Übersetzungsdienst eine wichtige und notwendige Serviceeinrichtung für den Magistrat der Stadt Wien dar. Die Dienststellen des Magistrats der Stadt Wien waren jedoch nicht verpflichtet, den Übersetzungsdienst bei der Durchführung interner und externer Übersetzungen bzw. Dolmetschleistungen einzubinden. Um die im Übersetzungsdienst vorliegenden Fachkenntnisse magistratsweit verstärkt zu nutzen, wurde empfohlen, die Möglichkeit der magistratsweiten verpflichtenden Einbindung zu evaluieren.

Weiters wurde festgestellt, dass die vom Übersetzungsdienst für die Dienststellen des Magistrats der Stadt Wien erbrachten Leistungen unentgeltlich waren. Es wurde angeregt, die Möglichkeit der Einführung einer internen Leistungsverrechnung zu analysieren.

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