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Stadt Wien Marketing GmbH, Prüfung der Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Eurovision Song Contest 2015

Die Stadt Wien war im Zeitraum vom 17. Mai 2015 bis 23. Mai 2015 Host City des 60. Eurovision Song Contests. Der Veranstalter Österreichischer Rundfunk rechnete im Vorfeld mit 1.500 Journalistinnen bzw. Journalisten, 2.000 Ländervertreterinnen bzw. Ländervertretern und mehr als 40.000 Livebesucherinnen bzw. Livebesuchern vor Ort. Für die Fernsehübertragung der Shows wurde weiters mit 180 Millionen Zuseherinnen bzw. Zusehern weltweit gerechnet. In der Bewerbung der Stadt Wien als Host City wurden zahlreiche monetäre und nicht monetär bewertbare Leistungen angeboten; unter anderem die Wiener Stadthalle als Austragungsstätte. Die im Zuge des Eurovision Song Contests von verschiedenen Seiten in Auftrag gegebenen Studien bescheinigten die Werbewirksamkeit und Umwegrentabilität der Durchführung eines solchen Großevents.

Die Stadt Wien Marketing GmbH verpflichtete sich in einem Leistungsvertrag mit dem Österreichischen Rundfunk, die Eurovision Song Contest Zeremonien "Insignia" und "Allcoation Draw" sowie die Eröffnungszeremonie zu veranstalten. Daneben wurde eine finanzielle Unterstützung für die Einrichtung des Eurovisions Village am Wiener Rathausplatz, die kostenlose Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für alle akkreditierten Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer sowie ein umfassendes City Branding zugesagt.

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Aktivitäten und Leistungen der Stadt Wien Marketing GmbH für dieses Großevent. Dabei stellte er fest, dass der vom Gemeinderat genehmigte Kostenrahmen von 1 Mio. EUR für die von der Stadt Wien Marketing GmbH zu bezahlenden Leistungen eingehalten wurde. Anzumerken war jedoch, dass einige Leistungen, die die Stadt Wien Marketing GmbH zu organisieren hatte, von anderen Dienststellen der Stadt Wien erbracht und bezahlt wurden. Die Prüfung des Stadtrechnungshofes Wien führte weiters zu Feststellungen und Empfehlungen hinsichtlich der Projektdokumentation, der Angemessenheitsprüfung von Leistungsbewertungen sowie der Abstimmung der Projektkostenaufzeichnungen mit der Kostenrechnung.

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