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MA 5, Prüfung des Ausweises von Drucksorten als Kassenbestand im Geldinventar aufgrund der Rechnungsabschlussprüfung für das Jahr 2014

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog den Ausweis von Drucksorten als Kassenbestand im Geldinventar der Stadt Wien einer stichprobenweisen Prüfung. Er hatte im Rahmen der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2014 festgestellt, dass der Erstellungstermin für den Tagesschluss zum Jahresabschluss nicht von allen Kassenstellen der Magistratsabteilung 6 eingehalten wurde. Neben der Einrechnung von Einnahmen des Folgejahres wurden überdies unbare Geschäftsfälle aus Bankomatzahlungen im Kassenbestand als Barmittel ausgewiesen. Auch Bankguthaben befanden sich im Bargeldbestand des Geldinventars, obwohl für ihren Ausweis eine Geldinventar-Position Euroguthaben vorgesehen war. Die in den Kassenstellen vorgehaltenen und vertriebenen Wertdrucksorten in Form von Parkscheinen wurden in den Kassenbeständen in einer Summe mit den unbaren und baren Zahlungsmitteln ausgewiesen.

Daher empfahl der Stadtrechnungshof Wien die einzelnen Bestände der Kassenstellen nach inhaltlichen und zeitlichen Gesichtspunkten korrekt zuzuordnen und in dafür vorgesehenen Kategorien Bargeld, Bankguthaben, in Geld bewertete Wertdrucksorten sowie Forderungen voneinander abgegrenzt auszuweisen.

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