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Kuratorium Wiener Jugendwohnhäuser, Prüfung des Personalmanagements

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog bestimmte Aufgabenbereiche des im Kuratorium Wiener Jugendwohnhäuser etablierten Personalmanagements einer Prüfung. Sowohl bei der Abwicklung der Personalverwaltung als auch bei der Lohnverrechnung waren keine Auffälligkeiten feststellbar. In beiden Bereichen waren im Betrachtungszeitraum organisatorische Maßnahmen erfolgt, die vom Stadtrechnungshof Wien für zweckmäßig erachtet wurden. Zu würdigen war weiters, dass die im Jahr 2014 erfolgte Erweiterung der Wohnplatzkapazitäten zu keiner Personalvermehrung führte. Diesbezüglich bedanke sich der Fonds für die positive Beurteilung der langjährigen Tätigkeit.

Hingegen gaben insbesondere die Höhe und die Häufigkeit der gewährten Arbeitgeberdarlehen Anlass zur Kritik. Zudem vermisste der Stadtrechnungshof Wien ein kuratoriumweites und die Personaladministration unterstützendes Personalverwaltungssystem. Weitere Empfehlungen betrafen die Implementierung eines durchgängig elektronischen Personalverwaltungssystems sowie die ebenfalls einen Prüfungsgegenstand darstellende Reinigungsthematik. Das Kuratorium Wiener Jugendwohnhäuser gab dazu eine umfangreiche Stellungnahme ab, die im Bericht zu den einzelnen Punkten und zu den Empfehlungen dargestellt wurde.

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