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Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser und MA 40, Förderung von Pensionistenklubs und Seniorentreffs durch die Magistratsabteilung 40 Prüfungsersuchen gem. § 73e Abs 1 WStV vom 28. Dezember 2015

Aus Anlass eines Prüfungsersuchens gem. § 73e Abs 1 der Wiener Stadtverfassung unterzog der Stadtrechnungshof Wien bezogen auf die Jahre 2013 bis 2015 die Gebarung der Pensionistenklubs einer stichprobenweisen Prüfung.

Die Führung der Pensionistenklubs oblag ab dem Jahr 2001 dem Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser, was in einem vom Gemeinderat genehmigten Übereinkommen mit der Stadt Wien geregelt war.

Im Betrachtungszeitraum hielt das Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser in seinen Häusern Hausklubs vor, des Weiteren betrieb es Bezirksklubs und seit dem Jahr 2002 auch die sogenannten Seniorentreffs. Die am 31. Dezember 2015 insgesamt 160 Pensionistenklubs boten allen Wiener Seniorinnen bzw. Senioren neben einer unentgeltlichen Kaffeejause verschiedene Aktivitäten wie Karten-, Brett- und andere Gesellschaftsspiele, Vorträge, Musikveranstaltungen und Feste an.

Im Jahr 2015 betrugen die durchschnittlichen Aufwendungen für einen Hausklub rd. 107.000,-- EUR, für einen Bezirksklub rd. 62.000,-- EUR und für einen Seniorentreff rd. 99.000,-- EUR. In Bezug auf die in den Pensionistenklubs eingeschriebenen Personen nahmen von den Seniorinnen bzw. Senioren über 60 Jahren rd. 4 % und von jenen über 75 Jahren rd. 13 % dieses Angebot in Anspruch.

Anzuerkennen waren die vom Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser im Rahmen eines Projektes punktuell eingeleiteten Bemühungen zur Attraktivierung des gegenständlichen Angebotes. Hieraus gewonnene Erkenntnisse sollten mit den Zielsetzungen einer Steigerung der Besucherinnen- bzw. Besucherzahlen und einer Ausschöpfung von Rationalisierungspotenzialen flächendeckend umgesetzt werden. Überdies wäre von der Magistratsabteilung 40 gemeinsam mit dem Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser zu evaluieren, ob ein neues Übereinkommen für den Betrieb der Pensionistenklubs erarbeitet werden sollte.

Weitere Empfehlungen betrafen unter anderem die Erstellung von Personalbedarfsberechnungen für die Pensionistenklubs und die Evaluierung der Miet- und Benutzungsverträge sowie der Beauftragungspraxis bezüglich der Klubjause.

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