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Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund, Prüfung der Wartezeiten von Patientinnen bzw. Patienten auf eine strahlentherapeutische Behandlung

Zum Zeitpunkt der Prüfung erfolgte die strahlentherapeutische Behandlung der Patientinnen bzw. Patienten in fünf Krankenanstalten des Krankenanstaltenverbundes an insgesamt elf Linearbeschleunigern. Obwohl die Planungsvorgaben des Wiener Krankenanstaltenplanes 2013 bereits unter den Einwohnerrichtwerten des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit lagen, waren im Jahr 2015 eine Minderausstattung im Ausmaß von einem Gerät und Abweichungen in der Standortverteilung zu verzeichnen. Aufgrund der jahrzehntelangen Minderausstattung im Sozialmedizinischen Zentrum Ost - Donauspital und der zahlreichen Entscheidungsänderungen für das Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel wurden vom Stadtrechnungshof Wien Verbesserungspotenziale in einer langfristigen strategischen Planung und deren konkreten Umsetzung erkannt.

Eine nähere Betrachtung der konkreten Wartezeiten zeigte, dass diagnose- bzw. krankheitsbildabhängig zwischen medizinisch vertretbaren und darüber hinausgehenden kritischen Wartezeiten zu unterscheiden war. Auswertungen des ersten Quartals des Jahres 2015 ergaben, dass bei annähernd zwei Drittel aller Patientinnen bzw. Patienten kritische Wartezeiten zu verzeichnen waren. Infolge dieser Wartezeiten konnten laut Auskunft von Vorständen der strahlentherapeutischen Einrichtungen Beeinträchtigungen von Therapieerfolgen, Verschlechterungen von Heilungschancen, psychische Belastungen und Folgekosten durch weitere Therapiemaßnahmen auftreten.

Als Hauptgrund der vorliegenden Kapazitätsengpässe wurde die aktuelle Geräteausstattung ermittelt. Der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund wurden daher unter anderem eine bedarfsorientierte Erhöhung der Geräteanzahl und eine begleitende Personalplanung empfohlen.

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