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Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund, Prüfung der besoldungsrechtlichen Einreihung von Vorständen medizinischer Fachabteilungen in den Wiener Städtischen Krankenhäusern

Im Betrachtungszeitraum der Jahre 2009 bis 2015 wurden in den Wiener Städtischen Krankenhäusern 43 Vorstände medizinischer Fachabteilungen neu bestellt. Bei Nachbesetzungen mit externen Ärztinnen bzw. Ärzten ergab sich aufgrund der besoldungsrechtlichen Bestimmungen die Möglichkeit Einreihungsfestsetzungen vorzunehmen, die eine höhere Gehaltseinstufung zur Folge hatten.

Wenngleich seitens der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund das interne Vorhaben bestand, solche nicht mehr durchführen zu wollen, erfolgten in einer Reihe von Fällen derartige Festsetzungen. Der Stadtrechnungshof Wien empfahl der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund, grundsätzlich von Einreihungsfestsetzungen Abstand zu nehmen.

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