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Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund, Prüfung der Hubschrauberlandeplätze in den Wiener Krankenanstalten

Luftverkehrseinrichtungen, wie Hubschrauberlandeflächen, fallen unter das Luftfahrtgesetz. Dieses wurde im Jahr 2013 novelliert und enthielt neue, eigene Bestimmungen für Krankenhaus-Hubschrauberlandeflächen. Mit Ausnahme des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien - Medizinischer Universitätscampus, der Krankenanstalt Rudolfstiftung inklusive Standort Semmelweis Frauenklinik und des Krankenhauses Nord wurde dadurch die Bewilligung nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen sowohl bestehender als auch neuer Hubschrauberlandeflächen der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund erforderlich. Dies hatte zur Folge, dass Neubauprojekte ausgearbeitet bzw. bestehende Hubschrauberlandeflächen adaptiert werden mussten, wenn deren Betrieb weiterhin vorgesehen war.

Bei den bewilligten Hubschrauberlandeflächen des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien - Medizinischer Universitätscampus und der Krankenanstalt Rudolfstiftung inklusive Standort Semmelweis Frauenklinik wurde die Einhaltung der Auflagen in den Bewilligungsbescheiden stichprobenweise kontrolliert. Ferner waren sicherheitstechnische Aspekte Gegenstand der Betrachtung.

Die Prüfung ergab, dass im Fall der in Betrieb befindlichen Hubschrauberlandeflächen hinsichtlich der Einhaltung der Intervalle für technische Überprüfungen, der Dokumentation von Mängeln und deren Behebung punktuell Verbesserungsmöglichkeiten festzustellen waren. Auch bei der behördlich vorgeschriebenen Dokumentation der Flugbewegungen am Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien - Medizinischer Universitätscampus bestand Optimierungsbedarf. Diesbezügliche Empfehlungen wurden ausgesprochen.

Die Hubschrauberlandefläche des Krankenhauses Nord befand sich gemeinsam mit dem Krankenhaus in der Errichtungsphase. Im Wilhelminenspital wurde entgegen der ursprünglichen Planung ein alternativer, besser geeigneter Standort für den Landeplatz gefunden und zum Zeitpunkt der Prüfung mit dessen Errichtung begonnen.

Die Landefläche auf dem Operations-Trakt des Sozialmedizinischen Zentrum Ost - Donauspital wurde während der gegenständlichen Prüfung bewilligt, die Schaffung einer gesetzeskonformen Ersatzlandefläche befand sich in der Bewilligungsphase. Der Stadtrechnungshof Wien vertrat diesbezüglich die Ansicht, dass die Adaptierung der Landefläche auf dem Dach des Operations-Traktes so bald als möglich umzusetzen wäre.

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