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MA 34 und Wiener Linien GmbH & Co KG, Prüfung der Maßnahmen zur Erhaltung der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Bauwerken, Museum - Teil 2; Nachprüfung

Die Nachprüfung ließ erkennen, dass betreffend den Otto-Wagner-Hofpavillon Hietzing - entsprechend der im Rahmen der Erstprüfung ausgesprochenen Empfehlung - geeignete Sicherungsmaßnahmen (im Herbst 2011 bzw. im März 2012) getroffen wurden. Der weiteren damaligen Empfehlung, für die zeitnahe Behebung der festgestellten Baugebrechen Sorge zu tragen, wurde im Rahmen der im Mai 2014 abgeschlossenen Generalsanierung des Hofpavillons, die unter Bedachtnahme auf eine rezente Restaurierung und den Stand der Technik erfolgte, nachgekommen.

Kleinere Mängel zeigten sich insofern, als im Innenbereich der westlichen Loggia Kittfasen von Fensterverglasungen brüchig waren und an den Anschlussstellen der Fenster zum Mauerwerk Abplatzungen der Beschichtung und Ansätze einer Schimmelbildung bestanden. Abplatzungen der Beschichtung waren auch an der Außenseite einer Holztür gegeben. Hinzu kam noch ein Riss im Außenverputz.

Außerdem war zu konstatieren, dass die Wartung der im Hofpavillon befindlichen Brandmeldeanlage und der Alarmanlage durch das Wien Museum nicht zeitgerecht veranlasst wurde.

Betreffend die Fluchtwegbeleuchtung, die Dachabsturzsicherung, den Luftbefeuchter und die Belüftung der Kuppel wurden die sicherheitstechnischen Überprüfungen, die in den Zuständigkeitsbereich der Magistratsabteilung 34 fallen, ebenfalls nicht zeitgerecht vorgenommen bzw. waren noch ausständig.

Besonders bemerkenswert war, dass eine vertragliche Vereinbarung in Bezug auf die Erhaltungszuständigkeit zwischen der Wiener Linien GmbH & Co KG sowie der Magistratsabteilung 34 aufgrund von Divergenzen bezüglich einzelner Vertragsinhalte noch nicht getroffen wurde.

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