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MA 64, Bewilligungsverfahren von Hubschrauberlandeplätzen

Im Zuge einer Einschau im Bereich der Hubschrauberlandeflächen in Wien stellte der Stadtrechnungshof Wien fest, dass sich diese hinsichtlich der brandschutztechnischen Erfordernisse und der umweltschutztechnischen Ausstattung teilweise erheblich unterschieden.

Der Magistratsabteilung 64 wurde als zuständiger Behörde empfohlen, eine Vereinheitlichung brandschutztechnischer Maßnahmen im Sinn eines Standards zur Erfüllung eines Mindestschutzerfordernisses und in weiterer Folge deren schriftliche Festlegung zu initiieren. Ferner regte der Stadtrechnungshof Wien an, die luftfahrtrechtliche Errichtungsbewilligung jenen Behörden zu übermitteln, die für in diesem Zusammenhang auftretende Umweltaspekte sachlich zuständig sind.

Hinsichtlich der periodischen Überprüfungen der Sicherheitsnetze um Dachlandeflächen wurde angeregt, entsprechende Auflagen in die Bewilligungsbescheide aufzunehmen.

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