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MA 31, Sicherheitstechnische Vorschriften und Meldungen für Koordinierungsmaßnahmen bei Aufgrabungen

Der Stadtrechnungshof Wien hat bei diversen Bauvorhaben der Magistratsabteilung 31 auf öffentlichen Verkehrsflächen die Ordnungsmäßigkeit der Meldungen für Koordinierungsmaßnahmen geprüft. Dabei zeigte sich, dass Meldungen teilweise ungenau und teilweise nicht aktuell waren. Dies resultierte vor allem daraus, dass Projekte nacheinander mehrere Straßenzüge erfassten und keine auf die einzelnen Straßen Bezug nehmende Meldungen abgegeben wurden.

Die unter einem erfolgte sicherheitstechnische Überprüfung der an Ort und Stelle angetroffenen Künettenverbauten sowie Baugruben- und Baustellenabsicherungen zeigte vereinzelt Verbesserungspotenzial bei Baugruben- und Baustellenabsicherungen als auch bei Lagerungen von Materialien und Werkzeugen auf. Vom Stadtrechnungshof Wien festgestellte Sicherheitsmängel wurden der Magistratsabteilung 31 unverzüglich mitgeteilt, welche deren Beseitigung umgehend veranlasste.

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