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MA 31, Prüfung des Klausgrabensteges im Quellschutzgebiet; Nachprüfung

Der Stadtrechnungshof Wien hat unter Bezugnahme auf eine vorangegangene Prüfung den Klausgrabensteg und den Zugangsweg, den sogenannten Klausgrabensteig, einer Nachprüfung unterzogen.

Bei der Erstprüfung im Sommer 2013 war aus Sicht des Stadtrechnungshofes Wien aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes des Klausgrabensteges sowie des Zugangsweges eine sichere Benützung nicht gegeben. Darüber hinaus ergab die damalige Prüfung, dass für den Klausgrabensteg keine Bewilligungen sowie Unterlagen zur umfassenden Beurteilung des Zustandes der Konstruktion vorlagen.

Die Nachprüfung im Jahr 2016 zeigte, dass von der Magistratsabteilung 31 inzwischen ein Ziviltechnikerbüro mit der Planung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen des Steiges beauftragt wurde. Im Zuge der darauffolgenden Sanierungsarbeiten des Klausgrabensteges wurde unter anderem die Konstruktion gegen Kippen gesichert und das Geländer ertüchtigt. Zur Verbesserung der Rutschsicherheit befestigte man ein Maschengitter am Holzbelag. Bei den Zugängen zum Steg wurde nunmehr darauf hingewiesen, dass der Zutritt für Unbefugte verboten ist und der Steg nur einzeln begangen werden darf. Die Gemeinde Gußwerk erteilte nach den Sanierungsarbeiten die Benützungsbewilligung für den Klausgrabensteg.

Auch die Steiganlage zum Klausgrabensteg wurde den Anforderungen eines Betriebssteiges entsprechend saniert, zum Teil neu angelegt, sodass nunmehr der Bedienstetenschutz gewährleistet ist.

Die Besichtigung des Klausgrabensteges durch den Stadtrechnungshof Wien im September 2016 zeigte, dass wesentliche bauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für die Benützung des Klausgrabensteges durchgeführt worden waren.

Festgestellt wurde allerdings, dass der am Stahlträger angebrachte funktionslose Kabelkanal, speziell im Bereich des rechtsufrigen Auflagers, augenscheinlich stark durchgerostet war und nach Ansicht des Stadtrechnungshofes Wien ehestens entfernt werden müsste.

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