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MA 58, Prüfung der Aufsichtstätigkeit über den Wiener Fischereiausschuss

Gemäß der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien fällt das Fischereiwesen in die Zuständigkeit der Magistratsabteilung 58. Darunter fallen sowohl Aufgaben der Legistik als auch der Vollziehung.

Durch das Wiener Fischereigesetz wurde der Wiener Fischereiausschuss als Körperschaft des öffentlichen Rechts eingerichtet, welche die Interessen der Fischerei im Raum Wien wahrzunehmen hat und der Aufsicht der Magistratsabteilung 58 untersteht.

Der Prüfungsschwerpunkt lag in der Darstellung und näheren Betrachtung der Aufsichtstätigkeit der Magistratsabteilung 58 über den Wiener Fischereiausschuss, der nach den gesetzlichen Bestimmungen wesentliche Vollzugsaufgaben im Fischereiwesen zu besorgen hat.

Im Zuge seiner Prüfung empfahl der Stadtrechnungshof Wien, die Prüfungsbefugnis des Stadtrechnungshofes Wien betreffend die Gebarung des Wiener Fischereiausschusses mit Mitteln der Gemeinde entsprechend sicherzustellen. Weiters stellte der Stadtrechnungshof Wien Verbesserungspotenziale hinsichtlich der Aufsichtstätigkeit der Magistratsabteilung 58 über den Wiener Fischereiausschuss fest. Diese betreffen insbesondere die Kontrolle, ob die Satzungsbestimmungen seitens des Wiener Fischereiausschusses auch eingehalten werden, sowie das Berichtswesen.

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