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Pama-Gols Windkraftanlagenbetriebs GmbH & Co KG und Pama-Gols Windkraftanlagenbetriebs GmbH, Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung und technische Überprüfung des Windparks

An der Pama-Gols Windkraftanlagenbetriebs GmbH und der Pama-Gols Windkraftanlagenbetriebs GmbH & Co KG ist jeweils die Wien Energie GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wiener Stadtwerke Holding AG, und die Energie Burgenland Windkraft GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Energie Burgenland AG, zu gleichen Teilen beteiligt. Damit unterlagen beide Gesellschaften dem Prüfungsrecht sowohl des Stadtrechnungshofes Wien als auch des Burgenländischen Landes-Rechnungshofes, die eine gemeinsame Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Gebarung durchführten. Weiters nahm der Stadtrechnungshof Wien eine sicherheitstechnische Überprüfung der betriebenen Windkraftanlagen vor.

Zum Zeitpunkt der Einschau betrieb die Pama-Gols Windkraftanlagenbetriebs GmbH & Co KG zwei Windparks mit insgesamt 14 Windkraftanlagen, die sie im Jahr 2004 als bestehende und bereits in Betrieb genommene Windkraftanlagen erworben hatte. Die Finanzierung des Erwerbes erfolgte großteils über langfristige Kredite eines Konzernunternehmens. Die geringere Eigenmittelfinanzierung stammte aus Gesellschafterzuschüssen. Der Betrieb der Windkraftanlagen erfolgte als Ökostromanlagen, wodurch für den erzeugten Strom der geförderte Ökostromtarif verrechnet werden konnte. Allerdings war die Laufzeit der Ökostromförderung durch die gesetzlichen Bestimmungen des Ökostromgesetzes für den Standort Pama bis zum 31. Oktober 2016 und für den Standort Gols bis zum 7. Jänner 2017 begrenzt.

Da die Pama-Gols Windkraftanlagenbetriebs GmbH & Co KG kein eigenes Personal zum Betrieb der Windkraftanlagen beschäftigte, erfolgte der Zukauf sämtlicher kaufmännischer und technischer Leistungen über einen Betriebsführungsvertrag mit einer Kommanditistin.

Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zeigte die Einschau der Kontrolleinrichtungen, dass im dreijährigen Betrachtungszeitraum bei der Pama-Gols Windkraftanlagenbetriebs GmbH & Co KG insgesamt ein geringer Verlust verbucht werden musste. Während die Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2013/14 und 2014/15 Gewinne erzielte, zeigte die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2015/16 einen Verlust. Die signifikante Verschlechterung der Ertragslage war vor allem auf die schlechte Windsituation und auf Sonderabschreibungen infolge des Auslaufens der Ökostromförderung zurückzuführen. Mit den erzielten positiven Cashflows finanzierte die Pama-Gols Windkraftanlagenbetriebs GmbH & Co KG neben der Auszahlung der Gewinnanteile auch (vorzeitige) Kreditrückzahlungen, wodurch sie ihre Kreditverbindlichkeiten zur Gänze abbauen konnte. Damit zeigte der vorliegende Bericht betreffend die Finanz- und Vermögenslage dieser Gesellschaft eine Verbesserung der Eigenmittelquote sowie der fiktiven Schuldentilgungsdauer auf.

Weiters verwiesen die Kontrolleinrichtungen auf ein Restrisiko hinsichtlich eines ruhenden Widerklageverfahrens mit der Rechtsnachfolgerin der Herstellerin der Windkraftanlagen.

Infolge des Auslaufens der Ökostromförderungen für die beiden bestehenden Windparks zeigte die Mittelfristplanung, dass deren Wirtschaftlichkeit im Wesentlichen von der künftigen Entwicklung des Marktpreises abhängt. Im Hinblick darauf begann die Geschäftsführung der Pama-Gols Windkraftanlagenbetriebs GmbH & Co KG im Betrachtungszeitraum mit Planungen hinsichtlich des Abbaus der bestehenden Windkraftanlagen und der Neuerrichtung effizienterer Anlagen. Für diese wurde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine 13-jährige Ökostromförderung beantragt. Die Kontrolleinrichtungen empfahlen, diese Investitionsentscheidung auf Grundlage einer nach den betriebswirtschaftlich anerkannten Methoden durchgeführten langfristigen Wirtschaftlichkeits- und Investitionsrechnung vorzubereiten. Weiters wäre der durch den Gesellschaftsvertrag sowie die Geschäftsordnung der Geschäftsführung vorgegebene Genehmigungsprozess für Investitionen einzuhalten.

Die Kontrolleinrichtungen empfahlen weiters, zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der bestehenden zwei Windparks über die gesamte Laufzeit bzw. über den gesamten Lebenszyklus eine Nachkalkulation durchzuführen.

Die Pama-Gols Windkraftanlagenbetriebs GmbH fungierte als Komplementärin und als reine Arbeitsgesellschafterin. Ihre wirtschaftliche Entwicklung war durch ihre Tätigkeit als geschäftsführende Komplementär-GmbH geprägt, die ein ausgeglichenes Ergebnis mit sich brachte.

Der Stadtrechnungshof Wien stellte bei der visuellen sicherheitstechnischen Überprüfung der baulichen und elektrotechnischen Windkraftanlagen fest, dass diesbezüglich kein unmittelbarer Grund zur Bemängelung gegeben war. Die sicherheitstechnische Ausrüstung der Windkraftanlagen entsprach allerdings nach Ansicht des Stadtrechnungshofes Wien nicht mehr dem heutigen Stand der Technik, sodass er eine Evaluierung des sicherheitstechnischen Konzeptes empfahl.

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