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Wipark Garagen GmbH, ehemalige HH 59 Garagenerrichtungs- und Betriebs GmbH; Prüfung der Gebarung Prüfungsersuchen gem. § 73e Abs 1 WStV vom 30. Dezember 2015

Der FPÖ-Gemeinderat Herr Mag. Dr. Alfred Wansch richtete gem. § 73e Abs 1 der Wiener Stadtverfassung an den Stadtrechnungshof Wien das Ersuchen, die Beteiligungsverhältnisse der Wiener Stadtwerke Holding AG, insbesondere auch der "STPM Städtische Parkraummanagement Gesellschaft mbH", der "Parkraum Wien Management GmbH", der "Wiener Stadtwerke Beteiligungsmanagement GmbH" sowie der "HH 59 Garagenerrichtungs- und Betriebs GmbH", zu prüfen.

Hiezu war ausdrücklich festzuhalten, dass die HH 59 Garagenerrichtungs- und Betriebs GmbH bis Ende Oktober 2013 ein beherrschtes Unternehmen im Sinn des § 73b Abs 2 der Wiener Stadtverfassung war. Die Zuständigkeit zur Prüfung derartiger Unternehmen wurde für den Stadtrechnungshof Wien mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2014 geschaffen. Für die Prüfung der Gebarung beherrschter Unternehmen vor diesem Zeitpunkt fehlte die rechtliche Grundlage.

Aufgrund der im Prüfungsersuchen abgefragten Themenkomplexe berichtet der Stadtrechnungshof Wien über das Ergebnis seiner Einschau in mehreren Berichten. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf die Gebarung der HH 59 Garagenerrichtungs- und Betriebs GmbH, die zum Zweck der Errichtung eines Garagenbaus in Wien 17, Hernalser Hauptstraße 63, gegründet wurde. Ziele der Prüfung waren im Wesentlichen die Feststellung der Kriterien für die Standortwahl, die Rolle der einzelnen "Stakeholder" und die Wahl der Rechtskonstruktion. Darüber hinaus waren die Entscheidung gegen den Garagenbau und die daraus resultierende Liquidation der HH 59 Garagenerrichtungs- und Betriebs GmbH sowie vergaberechtlich relevante Aspekte Ziele der Prüfung.

Der Stadtrechnungshof Wien hielt fest, dass der geplante Garagenbau in Wien 17, Hernalser Hauptstraße 63, aus mehreren Gründen nicht realisiert wurde. Die Wipark Garagen GmbH begründete die Projektbeendigung dem Stadtrechnungshof Wien gegenüber mit der Unrentabilität des Projektes aufgrund der Kostensteigerung durch zusätzlich geforderte bauliche Auflagen. Das Projekt war von Anbeginn weg durch konkrete Widerstände von "Stakeholdern" begleitet und dauerte dadurch, beginnend von der Antragstellung in der Bezirksvertretung im Dezember 2008 bis zur Projektbeendigung im Dezember 2013, rund fünf Jahre.

Der Stadtrechnungshof Wien empfahl, bereits im Vorfeld von geförderten Garagenprojekten die Machbarkeit im Sinn des Garagenprogramms 2014 und damit eine ausreichende Partizipation sicherzustellen.

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