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MA 44, Prüfung der Kassengebarung in Bädern

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Kassengebarung in den Kassen der Bäder der Magistratsabteilung 44. Dabei nahm er unvermutete Kassenprüfungen in vier Kassen vor. Die Auswahl der Kassen erfolgte nach Bäderkategorien und der Höhe der Umsätze.

Die Magistratsabteilung 44 war bestrebt, eine ordnungsgemäße Kassengebarung sicherzustellen und diese laufend zu verbessern. So wurden laufend Maßnahmen im Bereich der Schulungen der in Kassen tätigen Mitarbeitenden und im Bereich des Internen Kontrollsystems gesetzt.

Es zeigte sich, dass nicht in allen Kassen ein elektronisches Kassensystem geführt wurde. Ebenso war die Evidenthaltung der Kassenbehältnisse hinsichtlich des Standortes, der Nutzung und der Zuordnung zu den jeweiligen Kassierinnen bzw. Kassieren verbesserungswürdig.

Darüber hinaus wurden Verbesserungspotenziale im Bereich der Kassenführung und des Internen Kontrollsystems festgestellt. Dies betraf unter anderem die Vorgehensweise bei der Entgegennahme von Gutscheinen, die Ausstellung von Empfangsbestätigungen sowie die Durchführung der jährlichen Evaluierung des Internen Kontrollsystems.

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