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MA 22 und MA 37, Maßnahmen des Magistrats der Stadt Wien zur Verringerung der Lichtverschmutzung; Nachprüfung im behördlichen Bereich

Bei seiner Nachprüfung im behördlichen Bereich betreffend die Maßnahmen des Magistrats der Stadt Wien zur Verringerung der Lichtverschmutzung kam der Stadtrechnungshof Wien zum Schluss, dass den Empfehlungen des damaligen Kontrollamtes im Wesentlichen gefolgt wurde.

Durch zahlreiche magistratsinterne Maßnahmen konnten Behördenverfahren zum Thema Lichtverschmutzung deutlich vereinheitlicht sowie in ihrem Ablauf beschleunigt werden.

Beispielsweise erfolgte eine organisatorische sowie fachliche Abstimmung zwischen den involvierten Dienststellen unter der Leitung der Magistratsabteilung 22. Ebenso wurde in der Verwaltungsakademie der Stadt Wien ein Seminar ins Leben gerufen, welches zur Ausbildung und Sensibilisierung der mit dem Thema Lichtverschmutzung befassten Mitarbeitenden der Stadt Wien gedacht ist.

In den verschiedenen behördlich agierenden Dienststellen wurden an die jeweilige Aufgabe der Dienststelle angepasste interne Richtlinien zur Beurteilung von lichttechnischen Projekten erstellt. Das Projekt "ÖkoKauf Wien" der Magistratsabteilung 22 wurde im Bereich Beleuchtung neu strukturiert und deren Informationsbroschüren aktualisiert.

Ebenso erfolgten nach außen hin wirksame Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für das Problem der Lichtverschmutzung. Dazu zählten beispielsweise Vorträge an der Technischen Universität Wien und an der Universität für Bodenkultur Wien sowie die Unterstützung bzw. Mitwirkung bei der Erstellung von Informationsbroschüren für Schulen. Des Weiteren wirkten verschiedene Dienststellen bei der Erstellung eines österreichweit gültigen Leitfadens zur Vermeidung von Lichtverschmutzung im Außenraum mit.

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