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MA 45, Prüfung der Bestand- und Pachtverträge der Stadt Wien, ihr nahestehender Tochterfirmen und Vereine auf der Donauinsel sowie dem gegenüberliegenden Areal der Neuen Donau (u.a. "Copa Cagrana") Beantwortung Frage 5 Prüfungsersuchen gem. § 73e Abs. 1 WStV vom 25. Mai 2016

Die Verpachtung von Flächen im Bereich des rechten Ufers der Neuen Donau (Donauinsel) und am linken Verstärkungsdamm der Neuen Donau, ausgenommen den Bereich der "Copa Cagrana" erfolgte im prüfungsgegenständlichen Zeitraum durch unterschiedliche Bestandgebende.

Im Zuge der Prüfung war vom Stadtrechnungshof Wien festzustellen, dass keine öffentliche Interessentinnen- bzw. Interessentensuche erfolgte. Seitens der geprüften Einrichtung wurde hiezu die Ansicht vertreten, dass ein Großteil der prüfungsgegenständlichen Verträge zu einer Zeit abgeschlossen wurde, in welcher eine Interessentinnen- bzw. Interessentensuche weder üblich noch verpflichtend gewesen sei und auch heute nicht vorgeschrieben sei. Dennoch werde die geprüfte Dienststelle künftig eine Interessentinnen- bzw. Interessentensuche durchführen, wenn diese zweckmäßig erscheint.

Weiters war zu kritisieren, dass die Evidenzführung und Erfassung von Verträgen mangelhaft war. Hiezu wurde von der geprüften Einrichtung ausgeführt, dass die Evidenzführung und Erfassung von Verträgen in den letzten Jahrzehnten von unterschiedlichen Organisationen wahrgenommen und seit damals laufend verbessert und vereinheitlicht worden sei. So werden etwa die Verträge hinsichtlich der "Sunken City" seit dem Jahr 2016 von der Wiener Gewässer Management GmbH, welche als 100%-Tochter der Magistratsabteilung 45 die maßgeblichen Flächen gepachtet hat, verwaltet.

Letztlich war zu empfehlen, dass die Einhebung von umsatzabhängigen Pachtzinsen tatsächlich erfolgt oder dokumentiert wird, warum die Einhebung unterbleibt. Weiters wurden Indexverrechnungen zum Teil nicht vorgenommen bzw. erst ab dem Jahr 2016. Darüber hinaus konnte insbesondere ein Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Vertragserrichtung und der einheitlichen Erfassung der abgeschlossenen Verträge festgestellt werden.

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