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WSTW TownTown GmbH & Co Stationsturm KG, Prüfung der Gebarung

Die nunmehrige WSTW TownTown GmbH & Co Stationsturm KG wurde ursprünglich unter dem Firmenwortlaut TownTown Immobiliendevelopment GmbH & Co "Company Building Stationsturm" KEG mit Gesellschaftsvertrag vom 23. April 2002 gegründet. Der Unternehmensgegenstand besteht im Wesentlichen in der Verwaltung und Verwertung der am Bürostandort "TownTown" bestehenden Liegenschaft Wien 3, Thomas-KlestilPlatz 14, und des darauf befindlichen Gebäudes CB 03. Insbesondere obliegt der Gesellschaft die Vermietung und Verpachtung der Liegenschaft, des Gebäudes, von Teilen des Gebäudes oder sonstiger Bestandobjekte im Gebäude bzw. auf oder unterhalb der Liegenschaft. Die Gesellschaft ist weiters zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes förderlich sein können.

Mit Abtretungsvertrag vom 6. August 2010, welcher mit Stichtag 23. Februar 2012 betreffend das Gebäude CB 03 Wirksamkeit erlangte, übernahm die WSTW TownTown GmbH sämtliche Komplementäranteile sowie die Wiener Stadtwerke Vermögensverwaltung GmbH sämtliche Kommanditanteile von den bisherigen Eigentümerinnen der Gesellschaft. Mit den Abtretungsverträgen vom 29. Juni 2012 und vom 20. März 2013 übertrug die bisherige Alleinkommanditistin, die Wiener Stadtwerke Vermögensverwaltung GmbH, Teile ihrer Kommanditanteile an zum Wiener Stadtwerke-Konzern zählende Gesellschaften.

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die WSTW TownTown GmbH & Co Stationsturm KG einer Prüfung und legte den Fokus - neben der Festlegung und Evaluierung des Kaufpreises für das Gebäude CB 03 bzw. des Abtretungspreises für die Übernahme der Komplementär- und Kommanditanteile - auf die Gebarung der Geschäftsjahre 2012 bis 2015. Bezüglich des Kaufpreises ergab sich unter anderem die Empfehlung, künftig anstatt einer Kurzbewertung die Bewertungen auf der Grundlage eines Fachgutachtens für Unternehmensbewertung (z.B. Fachgutachten Unternehmensbewertung KFS/BW 1) bzw. eines Immobilienwertgutachtens durch einen unabhängigen Sachverständigen durchführen zu lassen.

Weitere Feststellungen betrafen Ausweis- und Saldendifferenzen bei konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten, die Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorfällen sowie Mängel bei den von der Abschlussprüferin erstellten Prüfungsberichten. In allen diesen Fällen wurde empfohlen, Maßnahmen zu ergreifen, um die bestehenden Mängel zu beheben. Weiters wurde empfohlen, die Instandhaltungsaufwendungen auf ein den ursprünglichen Annahmen erwartetes Ausmaß zu reduzieren.

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