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MA 63, Organisation hinsichtlich des Erwerbs von Fahrerqualifizierungsnachweisen

Gesetzliche Änderungen betreffend die Voraussetzungen zum gewerbsmäßigen Lenken von Omnibussen respektive Lastkraftwagen hatten zur Folge, dass Lenkerinnen bzw. Lenker dieser Kraftfahrzeuge zusätzlich zum Führerschein einen sogenannten Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen haben. Ein solcher Fahrerqualifizierungsnachweis wird im Weg einer eigenen Prüfung, das ist die Prüfung über die Grundqualifikation, erworben und im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen aufrechterhalten.

Die behördliche Zuständigkeit hinsichtlich des Erwerbs von Fahrerqualifizierungsnachweisen obliegt der Magistratsabteilung 63. Sie hatte unter diesem Titel unter anderem für die Terminfestsetzung, die Bestellung der Prüfenden, die Prüfungsabwicklung und die Ausstellung der Prüfungszeugnisse zu sorgen. Die Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer nennt die maßgeblichen Vorgaben, welche die Behörde hiebei zu vollziehen hat.

Der Stadtrechnungshof Wien konnte das Bemühen der geprüften Einrichtung erkennen, die ihr übertragenen Aufgaben bestmöglich und gesetzeskonform zu erfüllen. Sie etablierte mittlerweile eine Systematik, die eine ordnungsgemäße Vorgehensweise weitgehend sicherstellt.

Verbesserungspotenzial erkannte der Stadtrechnungshof Wien vor allem auf den Gebieten der Termindisposition und der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Fahrprüferinnen bzw. Fahrprüfer.

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