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MA 28, Verunreinigung von öffentlichen Verkehrsflächen; Behördliche Zuständigkeit bei Maßnahmen

Der Stadtrechnungshof Wien beleuchtete mit der gegenständlichen Prüfung die Vorgehensweise bei festgestellten Verschmutzungen öffentlicher Straßenflächen. Er wandte dabei einen dienststellenübergreifenden Blickwinkel an und stellte fest, dass die beteiligten Magistratsabteilungen großes Bemühen zeigten, bei auffallenden Verschmutzungen Abhilfe zu schaffen.


Sämtliche Dienststellen hatten eine gewisse Systematik betreffend den Umgang mit Fragen der Verunreinigung von öffentlichen Verkehrsflächen, eine verschriftlichte Definition des Ablaufes im Sinn einer Anweisung oder gar eines Prozesses konnte aber nur rudimentär vorgelegt werden. Auch eine einheitliche bzw. zentral geregelte Zuständigkeit konnte nicht festgestellt werden.


Nach Abwägung der festgestellten Fakten kam der Stadtrechnungshof Wien zu dem Schluss, eine klare Festlegung der Zuständigkeiten bzw. ein Zusammenführen der Informationen würde dem Magistrat der Stadt Wien in der gegenständlichen Thematik mehr Dynamik verleihen. Er empfahl daher, die Aufnahme von dienststellenübergreifenden Gesprächen auf Initiative der Magistratsabteilung 28, die die Erarbeitung von Festlegungen zur Vorgehensweise und zur Durchführung von Maßnahmen in Fällen der Verschmutzung von öffentlichen Straßenflächen zum Inhalt haben sollten.

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