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Prüfung der Umsetzung von Maßnahmen der Wohnungssicherung zur Vermeidung von Delogierung und Obdachlosigkeit in den Wohnhausanlagen der Stadt Wien

Die Delogierungsprävention in Bezug auf Mieterinnen bzw. Mieter von Gemeindewohnungen oblag der Magistratsabteilung 40 sowie der Magistratsabteilung 11, wobei die Information der Betroffenen über das dortige Beratungs- und Unterstützungsangebot auf Grundlage von bezirksgerichtlichen Verständigungen erfolgte. Unabhängig davon wurden im Betrachtungszeitraum im Bereich der Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen mehrere Maßnahmen und Projekte zur Vermeidung von Delogierungen forciert. Im Zuge dessen fanden Kooperationen mit der für die Sozialplanung zuständigen Magistratsabteilung 24 mit dem Ziel der Sicherstellung einer effektiveren und effizienteren Delogierungsprävention statt.


Mit dem Inkrafttreten des Wiener Wohnungssicherungsgesetzes und dem Wirken der Vernetzungsplattform Koordinationsstelle Wohnungssicherung wurde für bestimmte Zielgruppen in den städtischen Wohnhausanlagen ein Beitrag zur Vermeidung der Ausweitung und Eskalation von Konflikten und damit zur Wohnungssicherung geleistet.


Darüber hinaus zeigte die Prüfung, dass ein Bedarf an einer aufsuchenden Beratung zur Erreichung jener Personen bestand, die von sich aus die vorhandenen Beratungsund Unterstützungsangebote der städtischen Sozialeinrichtungen nicht in Anspruch nahmen. Weitere Empfehlungen betrafen die Sicherstellung einer zeitnäheren Information der Betroffenen und eine Verbesserung des Berichtswesens in den städtischen Sozialeinrichtungen.

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