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Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund, Prüfung der Gangbetten im Bereich der KAV-Spitäler; Sicherheitstechnischer Teil Prüfungsersuchen gem. § 73e Abs. 1 WStV vom 22. Dezember 2016

Die Thematik der Gangbetten war anhand der im Zeitpunkt der Prüfung maßgeblichen Vorschriften dahingehend zu beurteilen, dass keine Bestimmungen feststellbar waren, die eine stationäre Versorgung erkrankter Personen in Gangbereichen zuließen.


Dass der Krankenanstaltenverbund von brandschutztechnischen Vorschriften abwich, wurde vielfach mit der gesetzlich verankerten Versorgungspflicht argumentiert, die mitunter zu ungeplanten, gehäuften Aufnahmen führte und dadurch die zur Verfügung stehenden Kapazitäten überstiegen.


Die Prüfung zeigte auch, dass nicht nur die Aufstellung von Gangbetten brandschutztechnisch kritisch zu sehen war, sondern auch die vielfache Nutzung der Gangbereiche als Lagerfläche für Gegenstände aller Art. Dies war zu kritisieren, weil Stationsgänge üblicherweise auch als Fluchtwege fungieren, die jederzeit ungehindert benutzbar sein müssen.

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